Fragen und Antworten (FAQs)

Nachfolgend finden Sie Antworten auf Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Fusion bereits ergeben haben bzw. eventuell ergeben könnten.

Fragen und Antworten (FAQs)
Für Kunden der Volksbank Bramgau-Wittlage eG

Banking

Was ändert sich beim Online-Banking / Online-Brokerage?

Bitte beachten Sie, dass Sie das Online-Banking / Online-Brokerage am Freitag, 22. und Samstag, 23. Oktober 2021 nur eingeschränkt nutzen können. Ab dem 24. Oktober 2021 sollte technisch alles wieder einwandfrei funktionieren. Sie erreichen ab dann unser Online-Banking / Online-Brokerage über www.vbank.de. Denken Sie bitte auch daran, in Ihren Favoriten (Bookmarks oder Lesezeichen) die neue Adresse zu verwenden.
Ihr VR-Netkey, Ihr Alias und Ihre PIN bleiben gleich. Ihre girocard und der TAN-Generator für das Sm@rt-TAN-Verfahren, die mobile App SecureGo oder die Mobilfunknummer für das mobileTAN-Verfahren gelten ebenfalls weiter.
Bitte beachten Sie unsere Sicherheitshinweise unter: www.vbank.de/sicherheit
Wir werden Sie niemals bitten, Ihre Zugangsdaten, Ihre PIN oder TAN anzugeben. Weder persönlich, telefonisch noch mit einer E-Mail. Bitte seien Sie wachsam.
Bis zur technischen Fusion erreichen Sie uns an dem Bankwerktagen unter  05461 9310 0. Danach stehen wir Ihnen unter 0541 3319 0 zur Verfügung.

Sind Änderungen bei der Verwendung von Banking-Software (Zahlungsverkehrsprogramm) erforderlich?

Nutzen Sie die VR-Networld-Software oder die ProfiCash-Software, werden Ihre Konten automatisch umgestellt. Bei Nutzung einer anderen Zahlungsverkehrssoftware tragen Sie bitte bei der ersten Nutzung ab dem 24. Oktober 2021 Ihre neuen Bankverbindungsdaten manuell ein. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Programmlieferanten.
Haben Sie hierzu weitere Fragen? Bis zur Fusion erreichen Sei unser Electronic-Banking-Team unter 05461 9310-333. Danach stehen wir Ihnen mit unserer Serviceline für Fragen zum Thema Online-Banking unter der Rufnummer 0541 3319 7171 zur Verfügung.

Die Anleitungen finden Sie hier.

Zahlungsverkehr

Ändert sich meine IBAN?

Aufgrund der Fusion sind einige technische Veränderungen erforderlich. So müssen alle Konten unter einer einheitlichen Bankleitzahl zusammengeführt werden. Dabei ist es unvermeidbar, die bisherigen IBAN umzustellen. Wir werden Sie ab 21. Oktober 2021 in einem persönlichen Schreiben darüber informieren. Wenn Sie das ePostfach nutzen, finden Sie das Schreiben mit den entsprechenden Informationen in Ihrem ePostfach. Bitte verwenden Sie bis zu diesem Termin Ihre alte IBAN. Ab dem 24. Oktober nutzen Sie bitte ausschließlich Ihre neue IBAN in Verbindung mit der neuen BIC. Sie finden diese ab dem 24. Oktober 2021 auf Ihren Kontoauszügen und im Online-Banking bei den Kontoinformationen.

Gut zu wissen:
Es wird einen Übergangszeitraum von mindestens zwei Jahren bis zum endgültigen IBAN-Wechsel geben. Das heißt Ihre bisherige IBAN behält noch für mindestens zwei weitere Jahre ihre Gültigkeit.

Ändern sich Bankleitzahl oder BIC?

Sowohl die BIC als auch die Bankleitzahl ändern sich:
Neue BIC: GENODEF1OSV
Neue Bankleitzahl: 26590025

Was passiert mit meinen Dauer- und Freistellungsaufträgen, sowie erteilten Lastschriften / Einzugsermächtigungen von meinem Konto oder Gutschriften auf meine Konten?

Die Daueraufträge, die Sie uns erteilt haben, werden automatisch umgestellt. Sie brauchen hier nicht tätig werden.
Ausgewählte Firmen und Institutionen haben wir über die geänderten IBAN informiert. Für die Umstellung sind die jeweiligen Firmen verantwortlich, wir können die Umsetzung daher nicht garantieren.

Sollte einer Ihrer Zahlungsempfänger oder Auftraggeber nicht mit dabei sein, dann teilen Sie ihm bitte Ihre neuen Bankverbindungsdaten mit. Ein Formular dazu haben wir auf unserer Webseite für Sie zur Verfügung gestellt:

Änderung Bankverbindung

Änderung des SEPA-Lastschriftmandats

Folgende Firmen und Institutionen werden wir über die geänderten IBAN informieren. Für die Umstellung sind die jeweiligen Firmen verantwortlich, wir können die Umsetzung daher nicht garantieren.
Großabbucher - nach Branchen sortiert
Großabbucher - nach Alphabet sortiert
Weitere Formulare liegen in unseren Geschäftsstellen für Sie bereit. Bitte hinterlegen Sie ab dem 24. Oktober 2021 Ihre neue IBAN bei Ihren persönlichen Online-Einkaufskonten wie z.B. Amazon, ebay oder der Deutschen Bahn. Hier haben wir leider keine Möglichkeit, Ihren Zahlungsempfängern die neuen Bankverbindungsdaten mitzuteilen. Erteilte SEPA-Mandate bleiben weiterhin gültig.

Gut zu wissen:
Es wird einen Übergangszeitraum von mindestens zwei Jahren bis zum endgültigen IBAN-Wechsel geben. Das heißt Ihre bisherige IBAN behält noch für mindestens zwei weitere Jahre ihre Gültigkeit.

Wie lange können meine alten Zahlungsverkehrs-Vordrucke, Briefbögen mit Eindruck der alten Bankverbindungsdaten und Rechnungsvordrucke verwendet werden?

Zahlungen, die nach der Fusion in der Kombination „alte IBAN und alte BIC“ bei uns eingehen, werden für eine Übergangszeit auf Ihr Konto weitergeleitet. Alte Scheck- und Zahlungsvordrucke sind weiterhin gültig. Ein Austausch dieser Vordrucke sollte baldmöglichst stattfinden.Während der Übergangszeit können Sie Ihre bisherigen Kontodaten weiterverwenden. Gleichwohl empfehlen wir Ihnen, Ihr Briefpapier innerhalb der nächsten Monate aufzubrauchen. Bitte berücksichtigen Sie bei Neubestellungen Ihre neuen Bankverbindungsdaten. Ebenso ändern Sie bitte Ihre Rechnungsvorlagen in Textverarbeitungsprogrammen (MS Word etc.)

Bekomme ich eine neue girocard und eine neue PIN?

Aufgrund der Änderung der Kontonummer erhalten Sie im laufe des 4 Quartals 2021 eine neue girocard. Die PIN Ihrer alten girocard gilt dann auch für die neue. Sobald Sie die neue girocard erstmalig einsetzen, wird die alte girocard ungültig. Sie können diese gern zur Vernichtung in Ihrer Geschäftsstelle abgeben.

Behält meine Kreditkarte ihre Gültigkeit?

Ihre Kreditkarte (MasterCard, VISACard) bleibt auch über die Fusion hinaus gültig. Vor Ende der Gültigkeit Ihrer aktuellen Kreditkarte informieren wir Sie über den weiteren Ablauf.

Bestehende Verträge

Gibt es Änderungen bei den bestehenden Verträgen? Behalten Sparbücher und andere Dokumente weiterhin ihre Gültigkeit?

Sparbücher, Sparverträge, Darlehnsverträge, Urkunden und allen anderen Dokumente  bleiben auch nach der Änderung Ihrer Bankverbindungsdaten gültig.

Gibt es Änderungen bei den Geschäftsguthaben?

Alle Geschäftsguthaben werden übernommen. Hierzu informieren wir alle Mitglieder schriftlich.

Gibt es Auswirkungen auf mein Wertpapierdepot?

Ihre Depotkontonummer ändert sich. Sie müssen jedoch nichts veranlassen.

Ich bin Kunde beider Häuser. Was passiert mit meinen Konten, Karten, Anlagen, Finanzierungen, Versicherungen, Freistellungsaufträgen und sonstigen Verträgen?

Es bleiben alle Konten bestehen. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Zu gegebener Zeit wird sich Ihr persönlicher Berater bei Ihnen melden.

Ändern sich durch die Fusion die Gebühren und Konditionen?

Grundsätzlich werden bereits geschlossene Verträge durch die neue Bank unverändert fortgeführt. Fest vereinbarte Konditionen bleiben ebenfalls für die vertraglich festgelegte Laufzeit erhalten. Variable Gebühren und Konditionen werden im Zuge der Fusion vereinheitlicht.

Allgemeines

Bleibt das Geschäftsstellennetz erhalten?

Fusionsbedingte Filialschließungen wird es nicht geben.

Werden die bisherigen Beraterinnen und Beratern meiner Geschäftsstelle weiterhin meine Ansprechpartner bleiben?

Auch nach der technischen Zusammenführung stehen Ihnen wie gewohnt Ihr persönlicher Ansprechpartner in allen finanziellen Fragen gern zur Verfügung.

Wie sind die Öffnungszeiten während der technischen Zusammenführung?

Die Geschäftsstellen der Volksbank Bramgau-Wittlage eG sind aufgrund der technischen Umstellungsarbeiten am Freitag, 22. Oktober geschlossen. Ab Montag, 25. Oktober sind wir wieder gern persönlich für Sie da.

Firmenkunden

Was mache ich mit meinen Briefbögen und Rechnungsvordrucken, welche die alten Bankverbindungsdaten enthalten?

Während der Übergangsfrist können in jedem Fall Ihre bisherigen Kontodaten weiterverwendet werden. Gleichwohl empfehlen wir Ihnen, Ihr Briefpapier innerhalb der nächsten Monate aufzubrauchen. Bitte berücksichtigen Sie bei Neubestellungen Ihre neuen Bankverbindungsdaten. Ebenso ändern Sie bitte Ihre Rechnungsvorlagen in Textverarbeitungsprogrammen (MS Word etc.).

Mein Steuerberater nutzt den Kontauszugs-Manager (direkter Datenabruf bei der Bank). Was ist hierzu zu berücksichtigen?

Am Fusionswochenende, ab Freitag, 22.10.2021, ca. 18:00 Uhr bis Sonntag, 24.10.2021 ist kein Datenabruf möglich.
Ab Montag, 25.10.2021 ist der Umsatzabruf über den Kontoauszugs-Manager nur noch mit der neuen IBAN und BIC möglich. Bitte teilen Sie Ihrem Steuerberater rechtzeitig Ihre neue IBAN und BIC mit.

Ich nutze den EBICS-Zugang für meine Firmenkunden. Was ist hierbei zu tun?

Am Fusionswochenende, ab Freitag, 22.10.2021 ca. 18:00 Uhr steht EBICS nicht zur Verfügung. Alle offenen Aufträge mit der alten IBAN und BIC müssen bis spätestens Freitag, 22.10.2021, 18:00 Uhr an den Bankrechner übertragen und unterschrieben, bzw. freigegeben sein.
Falls von Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht unterzeichnete Aufträge in der verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) enthalten sind, können diese nach der technischen Fusion nicht mehr unterzeichnet werden. Daher ist dann eine erneute Einreichung dieser Zahlungsverkehrsaufträge mit den neuen Kontodaten notwendig.
Ab Montag, 25.10.2021 ist die EBICS-Nutzung nur noch mit der neuen IBAN und BIC möglich. Bitte hinterlegen Sie ab Montag, 25.10.2021 zunächst die neue IBAN und BIC in Ihrer EBICS-Software, bevor Sie neue Aufträge erfassen. Zahlungsaufträge, die noch mit der alten IBAN und BIC gesendet werden, können nicht mehr ausgeführt werden und werden vom Bankrechner mit einer Fehlermeldung abgewiesen.

Fragen und Antworten (FAQs)
Für Kunden der Volksbank Osnabrück eG

Online-Banking / Mobile-Banking / Banking-Software

Was ändert sich beim Online-Banking / Online-Brokerage?

Bitte beachten Sie, dass Sie das Online-Banking / Online-Brokerage am Freitag, 22. und Samstag, 23.  Oktober 2021 nur eingeschränkt nutzen können. Ab dem 24. Oktober 2021 sollte technisch alles wieder einwandfrei funktionieren. Sie erreichen ab dann unser Online-Banking / Online-Brokerage über www.vbank.de. Denken Sie bitte auch daran, in Ihren Favoriten (Bookmarks oder Lesezeichen) die neue Adresse zu verwenden.

Nach der technischen Fusion, am 25.10.2021, schalten wir als Vereinigte Volksbank eG das neue VR OnlineBanking für alle Kunden frei.
Der bisherige Einstieg über "Banking / Brokerage" wird durch den neuen Punkt "Konto-/Depot-Login" ersetzt.
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte Ihre bisherigen Zugangsdaten.

Aktuell stehen noch nicht alle Funktionen aus Ihrem gewohnten Online-Banking zur Verfügung. Bis das neue OnlineBanking den vollständigen Funktionsumfang erreicht hat, können Sie beide Anwendungen parallel nutzen.
Dafür haben wir Ihnen eine Informationsseite zur Verfügung gestellt, die Ihnen nach der Auswahl "Konto-/Depot-Login" angezeigt wird.

Falls Sie bisher Lastschriften eingezogen oder den Dateiupload genutzt haben, finden Sie diese Funktionen unter dem Login "OnlineBanking - Zusatzfunktionen".

Nutzen Sie jetzt schon die Möglichkeit, sich mit Ihrem neuen OnlineBanking vertraut zu machen und testen Sie die neue Nutzeroberfläche.

Ändert sich die Adresse (URL) der Bankseite?

Ja, die Adresse (URL) des Internet-Auftritts lautet www.vbank.de

 

Sind Änderungen bei der Verwendung der VR-BankingApp erforderlich?

Nein, es gibt keinerlei Veränderungen bei der Verwendung der VR-Banking App.

Zahlungsverkehr

Wird sich meine IBAN ändern?

Nein, Ihre IBAN bleibt unverändert.

Ändern sich Bankleitzahl oder BIC?

Nein, die BIC und die Bankleitzahl bleiben unverändert.

Bekomme ich eine neue girocard und eine neue PIN?

Aufgrund der Änderung der Kontonummer erhalten Sie im Laufe des 4 Quartals 2021 eine neue girocard. Die PIN Ihrer alten girocard gilt dann auch für die neue. Sobald Sie die neue girocard erstmalig einsetzen, wird die alte girocard ungültig. Sie können diese gern zur Vernichtung in Ihrer Geschäftsstelle abgeben.

Behält meine Kreditkarte ihre Gültigkeit?

Ihre Kreditkarte (MasterCard, VISACard) bleibt auch über die Fusion hinaus gültig. Vor Ende der Gültigkeit Ihrer aktuellen Kreditkarte informieren wir Sie über den weiteren Ablauf.

 

Bestehende Verträge

Was ändert sich an meiner Mitgliedschaft?

An Ihrer Mitgliedschaft ändert sich nichts.

Ich bin Kunde beider Häuser. Was passiert mit meinen Konten, Karten, Anlagen, Finanzierungen, Versicherungen, Freistellungsaufträgen und sonstigen Verträgen?

Es bleiben alle Konten bestehen. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Zu gegebener Zeit wird sich Ihr persönlicher Berater bei Ihnen melden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wir bemühen uns, die Umstellung so einfach wie möglich für Sie zu gestalten! Für Ihre über die genannten Punkte hinausgehenden Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung! Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe danken wir Ihnen ausdrücklich und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Geschäftsgebiet

Mehrwerte

… für unsere Mitglieder und Kunden

  • Die persönlichen Ansprechpartner, die Kompetenzen und kurzen Entscheidungswege bleiben erhalten. Durch Bündelung der Verwaltungsaufgaben steht mehr Beratungszeit für Mitglieder und Kunden zur Verfügung.
  • Über zu erwartende Synergien können finanzielle Spielräume geschaffen werden, um kosteneffizienter zu arbeiten und in der Fläche weiter präsent zu sein.
  • Durch die stärkere Spezialisierung können für Mitglieder und Kunden zusätzliche Angebote geschaffen werden.
  • Durch Bündelung der Ressourcen kann die weitere Umstrukturierung des Vertriebs hin zu einer digital und omnikanal wettbewerbsfähigen Bank stattfinden.

… für unsere Mitarbeiter

  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und -sicherheit mit umfangreichen Sozialleistungen und neuen Karrierechancen.
  • Es wird keine fusionsbedingten Kündigungen geben!
  • Die Aus- und Weiterbildungsangebote können durch die erweiterte Möglichkeit zur Spezialisierung verbessert und ausgebaut werden.
  • Durch verbesserte Stellvertretung und weitere Spezialisierung können gesetzliche Anforderungen leichter erfüllt werden.
  • Personalengpässe können leichter aufgefangen werden.

… für unsere Region

  • Ziel ist es, für die örtlichen Vereine, Schulen und gesellschaftlichen Institutionen im gesamten Geschäftsgebiet weiterhin ein zuverlässiger Partner und Förderer zu sein.
  • Durch einen Zusammenschluss kann die Position als starke Bank in der Region gefestigt und ausgebaut werden.
  • Die Regionalität bleibt erhalten! Auch künftig bleibt die Bank tief in der Region verwurzelt.