Spendenanträge
Zuwendungen aus Mitteln des Gewinnsparens
Die Förderung des gemeinnützigen Engagements zahlreicher Vereine, sozialer Institutionen und ehrenamtlicher Helfer in unserem Geschäftsgebiet gehört zum Selbstverständnis der Volksbank Bramgau-Wittlage eG.
Auch Ihr Verein sucht Unterstützung für eine Investition (z. B. Anschaffung von Trainingsmaterial im Sportverein, Lehrmittel etc.)? Gerne prüfen wir auch Ihren Spendenantrag.
Was ist Gewinnsparen?
Für jedes Gewinnsparlos fällt ein Beitrag von 5 Euro pro Monat an. Von diesen 5 Euro werden jeden Monat 4 Euro gespart. Der Sparanteil wird am Jahresende ausgezahlt. Mit 1 Euro Losentgelt nimmt man an der Soziallotterie mit Monatsverlosungen und weiteren Zusatz- und Sonderverlosungen teil.
So funktioniert die Soziallotterie
Von dem 1 Euro Losentgelt fallen Reinerträge an, die über die VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. und der ihr angehörenden VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken für gemeinnützige und kulturelle Zwecke eingesetzt werden. So unterstützen wir als Bank mit dem Gewinnsparen Kindergärten, Schulen, Vereine und viele weitere Institutionen sowie Projekte.
Wer ist förderberechtigt?
Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen gemäß §§ 51-54 Abgabenordnung (AO) eine Förderung beantragen.
Baumaßnahmen, Personal- und Verwaltungskosten sind in der Regel jedoch von der Förderung ausgeschlossen.
Vergaberichtlinien
für gemeinnützige und mildtätige Maßnahmen, die aus dem Reinertrag des VR-Gewinnsparens gefördert werden können
1. Aus dem Reinertrag des VR-Gewinnsparens dürfen nur gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Maßnahmen i. S. d. § 51 und §§ 52 – 54, Abgabenordnung (AO) gefördert werden.
Im Einzelnen kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
1.1. Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens.
1.2. Maßnahmen zur Förderung der Jugendhilfe, des Kindergartenwesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports.
1.3. Maßnahmen zur Unterstützung von Personen,
- die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder
- deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.
2. Aus dem Reinertrag des VR-Gewinnsparens dürfen auch Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit und des Versehrtensports von nicht gemeinnützigen Sportvereinen i. S. d. §§ 51 ff. AO gefördert werden, sofern der Zweck für den die Zuwendung gewährt wird, steuerbegünstigt i .S. d. AO ist.
3. Aus dem Reinertrag des VR-Gewinnsparens dürfen ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen auch Maßnahmen i. S. d. Nr. 1 von Gemeinden und Gemeindeverbänden gefördert werden. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband üblicherweise im Rahmen der Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat.
4. Die Zuwendungen dürfen nur objektbezogen (zur Finanzierung konkreter Projekte nicht zur Kapitalbildung) gewährt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Zuwendungen weder in voller Höhe noch teilweise zur Abdeckung von Verwaltungskosten verwendet werden. – (Zuschuss zur Anschaffung von …)
Beantragung
Sie, als Antragsteller, füllen den Online-Spendenantrag entsprechend der Vergaberichtlinien aus. |
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung, ob und wenn ja, in welcher Höhe Ihr Projekt gefördert wird. |
Die Spende wird auf das im Antrag genannte Konto überwiesen. |
Die Fördergelder sind zweckgebunden und dürfen nur für das beantragte Förderprojekt verwendet werden. |
Ein Nachweis für die Anschaffung per Rechnungskopie muss zeitnah nach Auszahlung gegenüber der Bank erfolgen. |
Der Erhalt der Spende ist vom Antragsteller auf der Zuwendungsbescheinigung (Vordruck der Gewinnspargemeinschaft) zu bestätigen. |
Ihr Verein erhält eine Einladung zu einen offiziellen Pressetermin am Anfang des Folgejahres. |
Wir freuen uns, wenn Sie unser Logo als Dankeschön auf Ihrer Internetseite einbinden und auf unsere Homepage verlinken. Das Logo finden Sie hier: