Nachdem am 24. Januar 2022 die Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, geben wir hiermit bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter und der gewählten Ersatzvertreter gemäß § 43a Absatz 6 des Genossenschaftsgesetzes ab heute für die Dauer von zwei Wochen in den Filialen der ehemaligen Volksbank Bramgau-Wittlage eG während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder ausliegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen.
Der Vorstand
Bekanntmachung zur Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung
Osnabrück, den 01. März 2022
Osnabrück, den 05. Januar 2022
Die Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet am Montag, dem 24. Januar 2022 statt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der ehemaligen Volksbank Bramgau-Wittlage eG; minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus. Die Stimmen können während der üblichen Geschäftszeiten in den Filialen der ehemaligen Volksbank Bramgau-Wittlage eG abgegeben werden.
Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, nachdem weitere Listen nicht eingereicht worden sind. Die Wahlliste liegt zusammen mit der Wahlordnung bis zum Wahltag während der üblichen Geschäftszeiten in den Filialen der ehemaligen Volksbank Bramgau-Wittlage eG zur Einsicht durch die Mitglieder aus.
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zu den Wahlzeiten zur Verfügung gestellt werden.
Briefwahl ist zulässig; die hierzu erforderlichen Unterlagen können bis spätestens eine Woche vor dem Wahltermin von uns angefordert werden. Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf der vorstehend genannten Wahlzeit eingegangen sein.
Der Vorstand
Bekanntmachung zur Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung
Osnabrück, den 24. November 2021
Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste für die Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von zwei Wochen in den Filialen der ehemaligen Volksbank Bramgau-Wittlage eG während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten für die Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung.
Weitere Listen können gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist, also spätestens bis zum 22. Dezember 2021, bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 117 wählbare Vertreter und mindestens 5 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung).
Der Vorstand